Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die Aufnahme der Vereinsaktivitäten ein Hygienekonzept erforderlich. Grundlage hierfür ist die "Verordnung zur Beschränkung von
sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)" vom 7. Mai 2020 in der
Fassung vom 19.10.2020 und die "Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Kassel zur Eindämmung der
Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2" vom 21.10.2020".
Maßnahmen in den Vereinsräumen "An der Saline 1, Bad Karlshafen":
- Für Zusammenkünfte von Personen ist grundsätzlich das Freigelände vor den Vereinsräumen zu nutzen.
- Die Vereinsräume dürfen nur zum Packen und Warten der Ausrüstung und zum Füllen der Pressluftflaschen betreten werden. Dabei dürfen sich max. 10 Personen gleichzeitig in den Räumen
aufhalten.
- In den Vereinsräumen wurden zahlreiche Hinweisschilder zur Wahrung der Mindestabstände und dem Tragen von Schutzmasken angebracht.
- Handdesinfektionsmittel stehen im Aufenthaltsraum und in der Toilette zur Verfügung.
- Desinfektionsmittel für die Tauchausrüstung befindet sich im Geräteraum.
Generell sind folgende Abstands- und Hygiene-Regeln einzuhalten:
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist einzuhalten.
- In geschlossenen Räumen (z.B. Vereinsheim) ist ein Mund-und-Nasenschutz zu tragen.
- Bei allen Zusammenkünften ist eine Kontaktliste zu führen. In dieser sind alle Teilnehmer mit Namen, Anschrift und Telefonnummer zu erfassen. Entsprechende Listenformulare liegen
aus.
Für das Training im Schwimmbad gilt insbesondere:
- Das Tauchtraining findet, bis auf weiteres, nur im Freien (Freibad Gieselwerder) statt.
- Das Training findet nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Freibades statt.
- Publikumsverkehr (ausgenommen Begleitpersonen von Vereinsmitgliedern) ist untersagt.
- Die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen ist nicht gestattet.
- Für das Reinigen der Tauchausrüstung können die Duschen im Freigelände des Freibades genutzt werden.
- An der Wasseroberfläche und außerhalb des Wassers ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten.
- Das Austauschen von Ausrüstungsgegenständen zwischen den Tauchern ist untersagt.
- Übungen, die einen engen Kontakt zwischen den Tauchern bzw. deren Ausrüstungsgegenständen erfordern (insbesondere Atemregler) sind untersagt.
- Leihausrüstung ist bei der Rückgabe zu desinfizieren. Entsprechendes Desinfektionsmaterial steht im Geräteraum des Vereins zur Verfügung.
Der Vorstand